Urlaub mit dem Enkel: Was müssen Oma und Opa beachten?

 

Die Urlaubszeit steht an. Mit ihr auch der erste Urlaub mit dem geliebten Enkelkind. Mit Sonnenschein im Gesicht und dem Enkel an der Hand Sandburgen bauen, Pony reiten, die Tiefen des Waldes entdecken – schon bei dem ersten Gedanken daran, schlägt das Omaherz schneller. Denn nichts bedeutet Oma und Opa mehr, als Zeit mit ihrem Enkel zu verbringen.

Doch bevor Oma und Opa das Lieblingskuscheltier des Enkels in den Koffer setzen, sollte einiges geklärt werden. Denn wenn die Reise zum ersten Mal ins Ausland führt, fallen bei der Urlaubsvorbereitung etliche Fragen an: Was ist bei der Einreise zu beachten? Welche Impfungen braucht das Enkelkind? Dürfen Oma und Opa mit dem Enkel im Ausland zum Arzt? Und wie sieht es mit einer Auslandskrankenversicherung aus?

Damit dem Urlaub nichts im Wege steht, greifen wir Oma und Opa bei der Vorbereitung unter die Arme und bringen Licht in den Dschungel aus Fragen.

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Welche Dokumente werden bei der Reise ins Ausland benötigt?

Bereits bei der Einreise ins Urlaubsland gilt es einiges zu beachten. Der früher herkömmliche Kinderausweis reicht ab dem Jahr 2012 nicht mehr aus. Seitdem benötigen Kinder einen eigenen Kinderreisepass, der bis zum zwölften Lebensjahr gültig ist. Danach benötigen Jugendliche einen Personalausweis.

Zusätzlich zum Kinderreisepass oder Personalausweis brauchen Kinder einen Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium. Nur so kann der Enkel visumfrei einreisen. Nötig ist dies beispielsweise bei der Einreise in die USA. Auskünfte, welche Dokumente für welches Land benötigt werden, erteilt das Auswärtige Amt.

Was ist eine Reisevollmacht?

Trotz der Ausweisdokumente kann die Einreise in ein Land dann problematisch werden, wenn ein reisendes Kind nicht mit seinen Eltern verreist. Die Behörden müssen eindeutig feststellen können, in welchem Verhältnis das reisende Kind zu seinen Begleitern steht. Aus diesem Grund wird zusätzlich zu den Ausweisdokumenten eine Reisevollmacht empfohlen. Diese belegt, dass Oma und Opa mit dem Einverständnis der Eltern mit dem Enkel reisen.

Doch das ist nicht der einzige Vorteil einer Reisevollmacht, denn sie wirkt auch dann, wenn der Enkel erkrankt und von einem Arzt behandelt werden muss. Nur mit einer entsprechenden Vollmacht können Oma und Opa Auskunft über den Gesundheitszustand ihres Enkels erhalten, indem sie den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Zusätzlich erlaubt die Vollmacht den Großeltern Entscheidungen hinsichtlich der Behandlung ihres Enkels zu treffen.

Eine generelle Vorlage, wie eine Reisevollmacht auszusehen hat, gibt es nicht. Einigen Ländern reicht ein formloses Dokument, andere haben besondere Vorgaben und wieder andere bieten sogar eigene Vordrucke zum Ausfüllen an. Im Zweifelsfall hilft wieder das Auswärtige Amt.

Grundsätzlich sollte die Reisevollmacht schriftlich erteilt und von beiden Eltern unterschrieben sein, damit diese wirksam ist. Die Vollmacht soll natürlich ausdrücken, dass die Eltern die Großeltern als vorübergehende Sorgeberechtigte des Kindes einsetzten. Zusätzlich müssen sich auch die folgenden Punkte in der Vollmacht wiederfinden:

  • Name und Geburtsdatum des Kindes
  • Angaben zu den Eltern (Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten)
  • Angaben zu den Großeltern (Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten)
  • Inhalt der Vollmacht (Reisebetreuung, Arztbesuch etc.)
  • Wirksamkeit und Dauer der Vollmacht
  • Reiseroute
  • Angaben zum behandelnden Kinderarzt in Deutschland
  • Vorerkrankungen des Kindes
  • Unterschrift durch Erziehungsberechtigte

Der Vollmacht am besten auch Kopien der Personalausweise der Eltern und eine beglaubigte Geburtsurkunde des Enkels beilegen. Die Reisevollmacht sollte in Deutsch sowie auch in Englisch und der Landessprache des Reiselandes verfasst werden.

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Was gehört in die Reiseapotheke?

Wenn die Großeltern mit ihrem Enkelchen in den Urlaub fahren, darf eine gut ausgestattete Reiseapotheke* nicht fehlen. Oftmals haben die Eltern schon eine Reiseapotheke daheim, die eingepackt werden kann. Dennoch können sich die Großeltern auch selbst eine für die Reise zusammenstellen. Die kann auch für den Enkelbesuch zuhause weiterhin genutzt werden.

Bei der Auswahl der Medikamente auf Unverträglichkeiten des Enkels achten. Denn es ist möglich, dass er auf bestimmte Wirkstoffe allergisch reagiert. Deshalb muss vor der Reise mit den Eltern besprochen werden, welche Medikamente der Enkel in der Regel nimmt und gut verträgt. Auch ein Besuch beim Kinderarzt hilft, die richtigen Medikamente für das ausgesuchte Reiseland zusammenzustellen. Weiterhin die Mindesthaltbarkeit der Medikamente im Auge behalten und die Medikamente beim Transport nicht zu heiß und nicht zu kalt aufbewahren. Das Wichtigste aber ist, die gesamte Reiseapotheke immer außerhalb der Reichweite des Enkels aufzubewahren.

Grundsätzlich können Medikamente gegen Durchfall, Fieber und Schmerzen eingepackt werden. Auch Hustensaft, Nasentropfen und Augentropfen finden ihren Platz in der Reiseapotheke. Neben Arzneien gehören auch ein Fieberthermometer, Desinfektionsmittel, Wundsalbe, Verbandsmaterial, Pflaster, Insektenschutz und ein Antihistamingel gegen Insektenstiche mit in eine Reiseapotheke.

Wenn der Enkel regelmäßig Medikamente einnehmen muss, sollte auf die Medikation geachtet werden. Vor der Reise diese also mit den Eltern besprechen und einen ausreichenden Vorrat des Medikaments angelegen. Wer mit dem Flugzeug reist, sollte das entsprechende Medikament sowohl im Koffer als auch im Handgepäck dabei haben.


Welche Impfungen sind für die Ausreise wichtig?

Vor Urlaubsbeginn einen Blick auf den Impfausweis des Enkels werfen. Sind alle Grundimpfungen gemacht? Muss eine nachgeholt oder aufgefrischt werden? Zu den Grundimpfungen zählen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Haemophilus Influenza Typ B, Kinderlähmung, Hepatitis B, Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Erkrankungen durch die Viren dieser Krankheiten treten in vielen Ländern auf.

Zusätzlich die Impfempfehlungen für das jeweilige Reiseland überprüfen. Für viele Länder, vor allem im Mittelmeerraum und in tropischen Gebieten, wird ein spezieller Impfschutz empfohlen oder sogar vorgeschrieben. Dieser gilt auch für Kinder. Wer sich unsicher ist, kann beim Kinderarzt nachfragen. Er gibt in der Regel Auskunft über die vorgeschriebenen Schutzimpfungen des Urlaubslandes.

Mit auf die Reisen unbedingt eine Kopie des Impfausweises und des Kinderuntersuchungsheftes nehmen. Auch die Mitnahme der Krankenkassenkarte ist von Vorteil. Hilfreich ist es zudem, die Blutgruppe, Allergien und Vorerkrankungen des Enkels sowie den Namen und die Telefonnummer des Kinderarztes zu notieren.

Braucht der Enkel eine Auslandskrankenversicherung?

Wenn die Reise ins Ausland geht, empfiehlt sich für die Großeltern wie auch für den Enkel eine Auslandskrankenversicherung. Oftmals erstreckt sich die Versicherung der Großeltern jedoch nur auf die im Haushalt lebenden Personen, nicht aber auf mitreisende Enkel. Man sollte den Versicherungsschutz vor der Reise dringend abfragen. In einigen Fällen ist es möglich, den bestehenden Schutz für die Dauer der Reise gegen Aufpreis für den Enkel zu erweitern. Alternativ kann für den Enkel eine eigene Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.

Bei der Wahl der Auslandskrankenversicherung darauf achten, dass diese den Rücktransport nach Deutschland in jedem Fall übernimmt. Denn manche Versicherungen übernehmen den Rücktransport nur, wenn der medizinisch angeordnet wurde. Weiterhin sollten keine Ausschlusskriterien in der Versicherung genannt werden. Sonst könnte der Enkel durch mögliche Vorerkrankungen vom Schutz der Versicherung ausgeschlossen werden. In der Versicherungsleistung sollte sowohl eine Notfallbetreuung wie auch die Übernahme von Aufenthaltskosten enthalten sein, falls der Urlaub aufgrund einer Erkrankung des Enkels verlängert werden muss. Vor allem sollte beachtet werden, keine Versicherung einzugehen, die auf eine Selbstbeteiligung beruht.

Zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung können die Großeltern eine Vollmacht über medizinische Fragen ausstellen. Diese beinhaltet den Namen und die Kontaktdaten der Eltern, des Kindes und der Großeltern. Nicht fehlen dürfen die Nummern von Reisepass oder Personalausweis sowie medizinische Informationen über Allergien, Impfungen und Vorerkrankungen. Auch hier empfiehlt es sich, die Vollmacht in Deutsch, Englisch und der Landessprache des Reiselandes zu verfassen.

Wie schütze ich meinen Enkel vor Sonnenbrand?

Omas und Opas kennen das: Der Enkel spielt für sein Leben gern im Sand am Strand. Natürlich gerade dort, wo die pralle Sonne scheint. Bereits einfache Tricks helfen, einem Sonnenbrand vorzubeugen: die Mittagssonne meiden, einen Sonnenschirm aufstellen, einen Sonnenhut aufziehen und den Enkel regelmäßig aus der Sonne holen. Dennoch darf nicht auf die Sonnencreme verzichtet werden. Durch wasserfeste Creme mit dem Lichtschutzfaktor 50 wird der Enkel optimal geschützt.

Beim Kauf der Sonnencreme ist darauf zu achten, dass sie sowohl vor UVA- als auch UVB-Strahlen schützt. Zusätzlich muss der Enkel regelmäßig eingecremt werden, vor allem wenn er aus dem Wasser kommt. Denn das Wasser wäscht die Creme größtenteils von der Haut.

Wenn es trotz allem doch zu einem Sonnenbrand kommt, verschaffen einige einfache Hausmittel Linderung. Erste Hilfe bieten feuchte Umschläge: sie kühlen und lindern. Entzündungshemmende Cremes oder Lotionen unterstützen die Haut bei der Heilung. Sonnenbrände größeren oder schwereren Ausmaßes sollte ein Arzt behandeln.

Sind die Rahmenbedingungen gemeistert, kann sich wieder mit vollem Einsatz dem Spaß gewidmet werden. Denn darauf kommt es bei dem Urlaub mit dem liebsten Enkelchen an. Und schon kann das Abenteuer beginnen.

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